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Steuerfreie Sonntagszuschläge im Hotel- und Gastgewerbe

EINKOMMENSTEUER § 9 Abs 1 Z 3 EStGStInfo 2003/031 Heft 3 v. 20.2.2003

§ 68 Abs 1 EStG

Zuschläge und Überstundenzuschläge für an Sonntagen erbrachte Arbeitsleistungen sind bis zur gesetzlichen Freigrenze auch dann steuerfrei, wenn durch kollektivvertragliche Regelung (hier: KV Hotel- und Gastgewerbe) anstelle des Sonntages als Ruhetag ein Wochentag tritt.

VwGH 17. 12. 2002, 2000/14/0098

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