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Haftung wegen Uneinbringlichkeit einer Abgabe bei Konkursaufhebung

EINKOMMENSTEUER § 4 Abs 4 EStGStInfo 2003/019 Heft 2 v. 6.2.2003

VwGH 22. 10. 2002, 2000/14/0083

Die Geltendmachung der Haftung des Geschäftsführers einer GmbH setzt die Vorschreibung der Abgabe gegenüber dem Primärschuldner nicht voraus.

Abgaben sind iSd § 9 Abs 1 BAO uneinbringlich, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären. Aus der Konkursaufhebung mangels Kostendeckung kann auf die Uneinbringlichkeit einer Abgabe iSd § 9 Abs 1 BAO geschlossen werden.

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