VwGH 22. 10. 2002, 2000/14/0083
Die Geltendmachung der Haftung des Geschäftsführers einer GmbH setzt die Vorschreibung der Abgabe gegenüber dem Primärschuldner nicht voraus.
Abgaben sind iSd § 9 Abs 1 BAO uneinbringlich, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären. Aus der Konkursaufhebung mangels Kostendeckung kann auf die Uneinbringlichkeit einer Abgabe iSd § 9 Abs 1 BAO geschlossen werden.

