EUROPARECHTArt 39 EG (früher: Art 48 EGV)
Eine Regelung, wonach der Abgabepflichtige bei der Berechnung der Einkommensteuer im Wohnsitzstaat einen Teil des Steuerfreibetrags und seiner persönlichen steuerlichen Vorteile verliert, weil er innerhalb eines Steuerjahres auch Einkünfte in einem anderen EU-Mitgliedstaat erzielt hat, die dort ungeachtet seiner persönlichen und familiären Situation besteuert wurden, stellt eine gemeinschaftsrechtswidrige Beschränkung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer und einen Verstoß gegen Art 39 EG dar.

