§ 109a EStG
Information des BMF v. November 2003 - Auszug
Seit dem Kalenderjahr 2003 ist - erstmals für Entgelte, die ab dem 1. 1. 2002 geleistet worden sind - die Übermittlung von Daten der Entgeltempfänger (= Auftragnehmer) durch die Auftraggeber an die österreichische Finanzverwaltung verpflichtend vorgesehen.

