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Meldeverpflichtung gemäß § 109a EStG

EINKOMMENSTEUER § 14 Abs 7 Z 5 EStGStInfo 2003/199 Heft 20 v. 20.11.2003

§ 109a EStG

Information des BMF v. November 2003 - Auszug

Seit dem Kalenderjahr 2003 ist - erstmals für Entgelte, die ab dem 1. 1. 2002 geleistet worden sind - die Übermittlung von Daten der Entgeltempfänger (= Auftragnehmer) durch die Auftraggeber an die österreichische Finanzverwaltung verpflichtend vorgesehen.

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