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Verordnung betreffend die Vermeidung von Doppelbesteuerung

UMSATZSTEUERStInfo 2003/007 Heft 1 v. 16.1.2003

BAO, DOPPELBESTEUERUNG

BGBl II 2002/474, ausgegeben am 17. 12. 2002

„Aufgrund von § 48 der Bundesabgabenordnung wird verordnet:

§ 1. (1) Bei Ermittlung des Einkommens im Sinne von § 2 des Einkommensteuergesetzes 1988 sowie § 7 Abs 2 und 3 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 sind bei unbeschränkt Steuerpflichtigen zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung folgende positive ausländische Einkünfte von der Besteuerung auszunehmen, wenn sie aus Staaten stammen, mit denen Österreich kein darauf anwendbares Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat und wenn sie im ausländischen Staat einer der österreichischen Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer vergleichbaren Besteuerung unterliegen, deren Durchschnittsteuerbelastung mehr als 15% beträgt:

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