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Nachsicht bei nicht anerkannten Vorsteuern

UMSATZSTEUER § 6 Abs 1 Z 13 UStGStInfo 2003/177 Heft 18 v. 23.10.2003

§ 12 UStG , § 236 BAO

VwGH 03.07.2003, 2002/15/0155

Es entspricht dem Regelungsziel und -zweck des § 12 UStG, dass eine Vorsteuer nur bei Vorliegen einer ordnungsmäßigen Rechnung ( § 11 UStG) abgezogen werden kann. Bei Fehlen einer ordnungsgemäßen Rechnung steht der Vorsteuerabzug - unabhängig von Gut- oder Schlechtgläubigkeit - nicht zu.

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