EINKOMMENSTEUER § 20 Abs 1 Z 3 EStG
Präsentiert eine Wirtschaftstreuhandgesellschaft anlässlich einer Kanzleieröffnung ihren Klienten oder potenziellen Klienten in Einzelvorführungen neueste betriebswirtschaftliche Hard- und Software, stellt die Veranstaltung insoweit eine Werbemaßnahme dar.
VwGH 3. 7. 2003, 2000/15/0159

