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Unternehmerwagnis bei persönlicher Haftung des Gesellschafter-Geschäftsführers

EINKOMMENSTEUER § 4 Abs 4 EStG, § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStGStInfo 2003/121 Heft 12 v. 10.7.2003

§ 22 Z 2 EStG, § 41 Abs 2 FLAG

Das Risiko, das der Gesellschafter-Geschäftsführer im Fall der Übernahme einer Bürgschaft für Verbindlichkeiten der Gesellschaft trägt, ist der Gesellschaftersphäre zuzurechnen und stellt damit kein Unternehmerwagnis im Bereich der Geschäftsführungstätigkeit dar.

VwGH 31. 3. 2003, 2003/14/0023

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