§ 20 Abs 1 Z 2 lit d EstG
Anknüpfungspunkt für die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer ist die Tätigkeit des Abgabepflichtigen. Nach dem im Einkommensteuerrecht geltenden Grundsatz der Periodenbesteuerung nach § 2 Abs 1 EStG kann es dabei nur auf die in der Besteuerungsperiode entfaltete Tätigkeit, nicht aber auch auf Tätigkeiten in Vorperioden ankommen.
VwGH 30. 4. 2003, 98/13/0175

