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Arbeitszimmer eines Pensionisten

EINKOMMENSTEUER § 4 Abs 4 EStG, § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStGStInfo 2003/120 Heft 12 v. 10.7.2003

§ 20 Abs 1 Z 2 lit d EstG

Anknüpfungspunkt für die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer ist die Tätigkeit des Abgabepflichtigen. Nach dem im Einkommensteuerrecht geltenden Grundsatz der Periodenbesteuerung nach § 2 Abs 1 EStG kann es dabei nur auf die in der Besteuerungsperiode entfaltete Tätigkeit, nicht aber auch auf Tätigkeiten in Vorperioden ankommen.

VwGH 30. 4. 2003, 98/13/0175

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