Zu Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer (EStG 1988): EStG § 22 Z 2 EStG Bd. II, Rspr. zu § 22VwGH 19. 12. 2001, 2001/13/0151
Vergütungen, die einem Rechtsanwalt für die in seiner Eigenschaft als Mehrheitsgesellschafter erbrachte rechtliche Beratung und Vertretung sowie Unternehmensberatung der Gesellschaft gewährt werden, unterliegen als Einkünfte nach § 2 Z 2 Teilstrich 2 EStG auch dann der Dienstgeberbeitragspflicht , wenn er die Tätigkeit für die Gesellschaft in den Räumen seiner Rechtsanwaltskanzlei ausgeübt hat und sich fallweise durch Dienstnehmer der Kanzlei vertreten ließ.

