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Dienstgeberbeitrag für von Rechtsanwalt als Mehrheitsgesellschafter erbrachte Leistungen

StInfo 2002/095 Heft 9 v. 14.5.2002

Zu Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer (EStG 1988): EStG § 22 Z 2 EStG Bd. II, Rspr. zu § 22VwGH 19. 12. 2001, 2001/13/0151

Vergütungen, die einem Rechtsanwalt für die in seiner Eigenschaft als Mehrheitsgesellschafter erbrachte rechtliche Beratung und Vertretung sowie Unternehmensberatung der Gesellschaft gewährt werden, unterliegen als Einkünfte nach § 2 Z 2 Teilstrich 2 EStG auch dann der Dienstgeberbeitragspflicht , wenn er die Tätigkeit für die Gesellschaft in den Räumen seiner Rechtsanwaltskanzlei ausgeübt hat und sich fallweise durch Dienstnehmer der Kanzlei vertreten ließ.

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