Zu Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer (EStG 1988): EStG § 4 Abs 4 EStG Bd. II, Rspr. zu § 4 Abs 4VwGH 22. 11. 2001, 98/15/0198
Wirtschaftsgüter sind alle im wirtschaftlichen Verkehr nach der Verkehrsauffassung selbständig bewertbaren Güter jeder Art (vgl. VwGH 12. 1. 1983, 82/13/0174). Ein vertraglich eingeräumtes Aufgriffsrecht zum Erwerb des Leasingobjektes (hier: Recht, am Ende der Leasingdauer eine Person namhaft zu machen, die das Leasinggut um den Preis einer Leasingrate kaufen könne) ist als Wirtschaftsgut zu aktivieren , wenn nach den Umständen des Einzelfalles das wirtschaftliche Eigentum am aufzugreifenden Gut nicht auf den Aufgriffsberechtigten übergegangen ist. Ein Aufgriffsrecht verkörpert einen Wert und ein solcher Wert wird im Wirtschaftsleben nicht unentgeltlicheingeräumt. Wurde das Wirtschaftsgut in Zusammenhang mit einem synallagmatischen Vertrag erworben, ist ein Teil der Leasingraten diesem Wirtschaftsgut als Kaufpreis zuzuordnen und nur der andere Teil als Mietentgelt und damit als sofort abzugsfähige Betriebsausgabe zu behandeln.

