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Vergleichsweise Abfindung einer Erbschaft ist erbschaftssteuerpflichtig

StInfo 2002/075 Heft 7 v. 9.4.2002

ErbStG § 2 Abs 2 Z 4VwGH 24. 1. 2002, 99/16/0265

Die vergleichsweise Abfindung einer Erbschaft ist unabhängig davon erbschaftssteuerpflichtig , ob im Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses ein Erbrechtsanspruch des Abgabepflichtigen bestanden hat.

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