NormverbrauchsabgabeEuGH 21. 3. 2002, Rs. C-451/99, Fall Cura Anlagen
Den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats, nach denen ein im Inland ansässiges Unternehmen, das ein in einem anderen Mitgliedstaat zugelassenes Kfz least , für dieses Fahrzeug eine Zulassung im Inland erwirken und hierfür u.a. die Bedingung erfüllen muss, im Mitgliedstaat des Gebrauchs eine Verbrauchsabgabe (hier: Normverbrauchsabgabe ) zu entrichten, deren Höhe nicht proportional zur Dauer der Zulassung des Fahrzeugs in diesem Staat ist, stehen die Bestimmungen des EG-Vertrags über die Dienstleistungsfreiheit (Art 49 bis Art 55 EG) entgegen.

