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Betriebsausgaben eines Rechtsanwaltes für Bürgschaftsübernahme

StInfo 2002/068 Heft 7 v. 9.4.2002

Zu Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer (EStG 1988): EStG § 4 Abs 4, EStG Bd. II, Rspr. zu § 4 Abs 4VwGH 27. 11. 2001, 98/14/0052

Für die Anerkennung von Aufwendungen eines Rechtsanwaltes aus der Übernahme einer Bürgschaft für einen Klienten als betrieblich veranlasst ist entscheidend, ob die Übernahme der Bürgschaft „in Ausübung des Berufes eines Rechtsanwaltes“ erfolgt, wofür ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Tätigkeit des Rechtsanwaltes gefordert wird. Eine nicht von vornherein auszuschließende betriebliche Veranlassung ist dann gegeben, wenn eine ausschließliche Abhängigkeit der Aufträge des Klienten von der Übernahme der Bürgschaft durch den Steuerberater bzw. Rechtsanwalt vorliegt, der Rechtsanwalt den Klienten also nur durch die Bürgschaftsübernahme gewinnen oder halten kann (vgl. VwGH 21. 3. 1996, 95/15/0092, ARD 4780/41/96).

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