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Auswirkungen des EuGH-Urteils vom 8. 1. 2002, Rs.C-409/99, betreffend Kleinbusse

StInfo 2002/030 Heft 3 v. 5.2.2002

Zu Scheiner/Kolacny/Caganek, Kommentar zur Mehrwertsteuer UStG 1994: UStG § 12 Abs 2 Z 2 lit b MwSt Bd. I, 6. EG-Richtlinie, Art 17, BMF 24. 1. 2002

Mit Urteil vom 8. 1. 2002, Rs. C -409/99, vgl. StInfo 2002/16, hat der EuGH aus Anlass der Prüfung der Vorsteuerabzugsberechtigung der Kraftfahrzeuge Pontiac TransSport und Fiat Ulysse entschieden, dass es einem Mitgliedstaat nach Art 17 Abs 6 Unterabsatz 2 der 6. EG-Richtlinie verwehrt ist, die Ausgaben für bestimmte Kraftfahrzeuge nach dem Inkrafttreten dieser Richtlinie (für Österreich ist das der Zeitpunkt des Beitritts zur EU, somit der 1. 1. 1995) vom Recht auf Vorsteuerabzug auszuschließen , wenn zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Richtlinie für Ausgaben das Recht auf Vorsteuerabzug nach ständiger auf einem Ministerialerlass beruhender Praxis der Verwaltungsbehörden dieses Staates gewährt wurde.

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