Zu Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer (EStG 1988): § 16 Abs 1, § 20 Abs 1 Z 3 EStG Bd. II A, Rspr. zu § 16, § 20VwGH 27. 11. 2001, 2000/14/0202
Aufwendungen und Ausgaben wird die Abzugsfähigkeit bei den einzelnen Einkünften wegen ihres ausschließlich oder nahezu ausschließlich privaten Charakters oder in Hinblick auf das Zusammentreffen von betrieblicher oder beruflicher Veranlassung mit privater Veranlassung nach näherer Anordnung vom Gesetz versagt . § 20 EStG stellt aber keine Rechtsgrundlage dafür dar, die Abzugsfähigkeit von ausschließlich beruflich veranlassten Aufwendungen und Ausgaben zu versagen.

