Zu Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer (EStG 1988): EStG § 121 Abs 5 Z 2 und Z 3 EStG, Bd. II, Rspr. zu § 121
Mit Erkenntnis VfGH 29. 6. 2002, G 11/02 (siehe Stlnfo 2002/1571, kundgemacht in BGBI 12002/116, hat der VfGH ausgesprochen, dass die in § 121 Abs 5 Z 2 und Z 3 EStG idF BGBI 12000/142 geregelte pauschale Erhöhung der Einkommensteuervorauszahlungen für das Jahr 2001 und die Folgejahre wegen der fehlenden Differenzierung zwischen den verschiedenen Einkunftsarten verfassungswidrig war. Gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 121 Abs 5 Z 2 und Z 3 EStG idF BGBI 12001/59 hat der VfGH nun dieselben Bedenken, zumal die mit dem Euro-Steuerumstellungsgesetz 2001, BGBI 12001/59, erfolgten Änderungen lediglich die Umstellung von Schillingbeträgen auf Eurobeträge zum Inhalt hatten.

