Zu Scheiner/Kolacny/Caganek, Kommentar zur Mehrwertsteuer UstG 1994: UStG § 19 Abs 1 a, MwSt Bd. II
Durch das 2. Abgabenänderungsgesetz 2002, BGBl I 2002/132, StInfo 2002/127, wurde § 19 Abs 1a UStG angefügt, wonach es ab 1. 10. 2002 zum Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Empfänger der Leistung kommt, wenn Bauleistungen an einen Unternehmer erbracht werden, der seinerseits mit der Erbringung dieser Bauleistungen beauftragt ist oder der seinerseits üblicherweise Bauleistungen erbringt.

