Zu Matznetter/Lansky, Handbuch EU Steuerrecht in Österreich: EU-Steuerrecht, Art 59 EGV, EUStR, I
Art 59 EGV (jetzt: Art 49 EG), der die Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU regelt, ist dahin auszulegen, dass er der Steuerregelung eines Mitgliedstaats entgegensteht, die die Möglichkeit eines Abzugs der Beiträge zu einer freiwilligen Altersversicherung, die an in anderen Mitgliedstaaten ansässige Rentenversicherer gezahlt worden sind, bei der Einkommensbesteuerung beschränkt oder ausschließt, diese Möglichkeit jedoch für den Fall vorsieht, dass die Beiträge an Einrichtungen gezahlt worden sind, die im erstgenannten Staat ansässig sind, sofern die Regelung nicht gleichzeitig die Besteuerbarkeit der Renten ausschließt, die von den Rentenversicherern gezahlt werden.

