Zu Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer (EStG 1988): EStG § 3 Abs 1 Z 10, LStR 2002 Rz 64 ff., Bd. I A
Eine österreichische Firma beschäftigt eine größere Anzahl von Arbeitnehmern in Zusammenhang mit einer begünstigten Auslandstätigkeit iSd § 3 Abs 1 Z 10 EStG. Diese leisten im Ausland Überstunden . Werden diese bezahlt, sind sie nach § 3 Abs 1 Z 10 EStG steuerfrei. Gegen Jahresende herrscht Mangel an Arbeit. Um zu vermeiden, dass die Arbeitnehmer gekündigt werden und für einige Zeit Arbeitslosengeld beziehen müssen, möchte das Unternehmen den Arbeitnehmern anstatt der Überstundenbezahlung Zeitausgleich für die im Ausland geleisteten Überstunden gewähren. Dies soll nur unter der Voraussetzung geschehen, dass die Bezüge für die Tage des Zeitausgleiches ebenfalls nach § 3 Abs 1 Z 10 EStG steuerfrei behandelt werden können, gleichgültig ob eine nicht begünstigte Inlandstätigkeit oder eine weitere begünstigte Auslandstätigkeit anschließt.

