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Steuerpflicht der von Arbeitnehmern zu Pensionsrückdeckungsversicherung geleisteten Prämien VwGH 19.6.2002,98/15/0142

StInfo 2002/176 Heft 16 v. 17.9.2002

Zu Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer (EStG 1988), § 15 Abs 1 EStG Bd. I, Rspr. zu § 15

Hat eine Aktiengesellschaft in Zusammenhang mit betrieblichen Altersversorgungszusagen für ihre Vorstandsmitglieder als Versicherungsnehmer bei Versicherungsanstalten Pensionsrückdeckungsversicherungsverträge abgeschlossen, wobei mit den Vorstandsmitgliedern vereinbart wurde, dass die entsprechenden Versicherungsprämien von ihrem Gehalt abgezogen werden, dafür aber die Versicherungen zu ihren Gunsten vinkuliert werden, sind die Prämienzahlungen bei der Ermittlung der Lohnsteuer nicht als „durchlaufende Gelder" oder „Aufwandersätze", sondern als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln.

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