Zu Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer (EStG 1988), § 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG Bd. II, Rspr. zu § 20
Es ist nicht ausgeschlossen, dass Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Aufsichtsrates als Betriebsausgaben im Rahmen der Einkünfte aus selbständiger Arbeit Berücksichtigung finden können, da der Mittelpunkt der Tätigkeit eines Aufsichtsrates auch daheim im Arbeitszimmer gelegen sein kann.

