Stmk. LAbgO §§ 186 f.
Der VfGH hat im Erkenntnis VfGH 3. 3. 2001, B 621/98, seine bisherige Judikatur zur Verzinsung von Abgabenrückerstattungen dahingehend dargestellt, dass zu prüfen sei, ob der Rechtslage eine abschließende Regelung entnommen werden könne oder ob eine Lücke vorliege, die durch Anwendung zivilrechtlicher Grundsätze geschlossen werden müsse. Für die Sachlichkeit solcher Regelungen sei darauf abzustellen, ob in dem mit dem Erstattungsfall korrespondierenden Nachforderungsfall vom Abgabenschuldner zu entrichtende Zinsen vorgesehen seien.

