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Alineare Gewinnverteilung zur Vermeidung einer Äquivalenzverletzung iSd § 6 Abs 2 UmgrStG

StInfo 2002/149 Heft 13 v. 16.7.2002

UmgrStG § 6 Abs 2, BMF 6. 6. 2002

Das Vermeiden einer Äquivalenzverletzung im Wege einer alinearen Gewinnverteilung ist

- bei Körperschaften auf die offenen Gewinnausschüttungen zu beziehen, die von den Gesellschaftern der Körperschaft zu beschließen und im Gesellschaftsvertrag zu verankern sind und

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