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Abtrennung eines Arbeitszimmers mit Vorhang

StInfo 2002/125 Heft 12 v. 2.7.2002

Zu Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer (EStG 1988): EStG § 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG Bd. I A,

BMF 30. 4. 2002

Die steuerliche Anerkennung eines „ Arbeitszimmers “ hat jedenfalls zur Voraussetzung, dass der dafür in Betracht kommende Raum von den übrigen der privaten Lebensführung dienenden Teilen der Wohnung eindeutig abgegrenzt ist und die Abtrennung nicht jederzeit wieder leicht entfernbar ist.

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