Zu Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer (EStG 1988): EStG § 27 Abs 1 Z 4 EStG Bd. II, Rspr. zu § 27VwGH 19. 3. 2002, 96/14/0087
Verzugszinsen für Schadenersatzleistungen einer Versicherung gelten steuerrechtlich nicht als Schadenersatz , sondern sind im Jahr des Zuflusses als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern.

