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Kosten für Erholungsaufenthalt keine außergewöhnliche Belastung

StInfo 2001/086 Heft 9 v. 8.5.2001

Zu Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer (EStG 1988), EStG § 34, EStG Bd. II A, Rspr. zu § 34VwGH 22. 2. 2001, 98/15/0123

Reisen, bei denen keine Kur- und Therapiekosten anfallen, können auch dann nicht als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, wenn sie für die Gesundheit von Vorteil sind.

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