StInfo 2001/087 Heft 9 v. 8.5.2001
Eine nach Ankündigung einer Betriebsprüfung in der Form erstattete Selbstanzeige, dass inhaltlich richtige Umsatzsteuervoranmeldungen nachgereicht werden, ist rechtzeitig iSd § 29 Abs 3 lit a FinStrG und hat strafbefreiende Wirkung.