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Eigenhandzustellung im Abgabenverfahren

StInfo 2001/046 Heft 5 v. 6.3.2001

Zu Ritz, Bundesabgabenordnung: Kommentar: BAO § 102, BAO, Tz 2 zu § 102VwGH 27. 11. 2000, 2000/17/0100

Allein die Höhe eines Abgabenbetrages verpflichtet die Abgabenbehörde noch nicht, mit eigenhändiger Zustellung des Abgabenbescheides vorzugehen.

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