Gesetzesänderungen durch das EuroStUG 2001
Mit der physischen Einführung des Euro am 1. 1. 2002 wird der Euro mit seiner Untereinheit Cent die alleinige Währung in den Teilnehmerstaaten der Wirtschafts- und Währungsunion sein. Gemäß Art 14 VO (EG) 974/98 des Rates v. 3. 5. 1998 [über die Einführung des Euro] sind Bezugnahmen auf nationale Währungseinheiten in Rechtsinstrumenten, die am Ende der Übergangszeit bestehen, automatisch als solche auf die Euro-Einheit zu verstehen. Bei der Umrechnung sind die Umrechnungs- und Rundungsregeln der VO (EG) 1103/97 des Rates v. 17. 6. 1997 [über bestimmte Vorschriften im Zusammenhang mit der Einführung des Euro] anzuwenden.

