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Begutachtungsentwurf des Euro-Steuerumstellungsgesetzes 2001

StInfo 2001/039 Heft 5 v. 6.3.2001

Gesetzesänderungen durch das EuroStUG 2001

Mit der physischen Einführung des Euro am 1. 1. 2002 wird der Euro mit seiner Untereinheit Cent die alleinige Währung in den Teilnehmerstaaten der Wirtschafts- und Währungsunion sein. Gemäß Art 14 VO (EG) 974/98 des Rates v. 3. 5. 1998 [über die Einführung des Euro] sind Bezugnahmen auf nationale Währungseinheiten in Rechtsinstrumenten, die am Ende der Übergangszeit bestehen, automatisch als solche auf die Euro-Einheit zu verstehen. Bei der Umrechnung sind die Umrechnungs- und Rundungsregeln der VO (EG) 1103/97 des Rates v. 17. 6. 1997 [über bestimmte Vorschriften im Zusammenhang mit der Einführung des Euro] anzuwenden.

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