Zu Twaroch/Wittmann/Frühwald, Kommentar zum Bewertungsgesetz: BewG § 6, BewG Bd. III, Rspr.VwGH 25. 10. 2000, 97/13/0203
Aus § 6 Abs 1 BewG ergibt sich, dass insbesondere Verpflichtungen aus Garantieverträgen, Gewährleistungsverpflichtungen und anderen Haftungen, aus denen der Steuerpflichtige noch nicht in Anspruch genommen worden ist, nicht abzugsfähig sind (vgl. VwGH 18. 10. 1995, 93/13/0290, ARD 4765/39/96). Sie sind daher bei der Ermittlung des Einheitswertes eines gewerblichen Betriebes nicht als Schuldpost abzugsfähig.

