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Kommunalsteuerpflicht bei Arbeitskräfteüberlassung

StInfo 2001/035 Heft 4 v. 20.2.2001

KommStG § 2, § 5 Abs 1BMF 17. 1. 2001, 06 7004/1-IV/6/01 - Auszug

Auszug aus der Information zur Kommunalsteuergesetz-Novelle 2001, (Budgetbegleitgesetz 2001, BGBl I 2000/142, ARD 5165/1/2000)

Arbeitskräfteüberlassung ( § 2 KommStG)

Die überlassenen Arbeitskräfte gelten für Zwecke der Kommunalsteuer nicht mehr als Dienstnehmer des Überlassers, sondern als jene des beschäftigenden Unternehmers (Gestellungsnehmers).

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