Zu Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer (EStG 1988): EStG § 18 Abs 1 Z 2, EStG Bd. II A, Rspr. zu § 18 Abs 1 Z 2VwGH 25. 10. 2000, 2000/13/0148
Hat ein Steuerpflichtiger für den Nachkauf von 7 Versicherungsjahren einmalig einen Betrag von S 280.000,- zu leisten, kann dieser Betrag nicht vor seiner Leistung durch Einmalerlag als Sonderausgabe im Jahre der Begründung dieser Zahlungsverpflichtung abgesetzt werden, wenn ihm ab diesem Zeitpunkt jährlich nur S 40.000,- vorgeschrieben werden.

