Zu Scheiner/Kolacny/Caganek, Kommentar zur Mehrwertsteuer UStG 1994: UStG § 1 Abs 1 Z 1 MwSt Bd. II, VwGH 25. 9. 2001, 96/14/0109
Wirtschaftsgüter , die einem Gesellschafter gehören , aber dem gemeinsamen Betrieb dienen , zählen ertragsteuerlich als Sonderbetriebsvermögen zum (notwendigen) Betriebsvermögen der Gesellschaft. Dies ändert aber nichts daran, dass diese Wirtschaftsgüter nicht zum Gesellschaftsvermögen der Gesellschaft gehören.

