Zu Scheiner/Kolacny/Caganek, Kommentar zur Mehrwertsteuer UStG 1994: EG Art 87 EU-Steuerrecht, Allgemeiner Teil, Art 87, EuGH 8. 11. 2001, C-143/99, Fall Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer
Nationale Maßnahmen, die eine teilweise Vergütung von Energieabgaben auf Erdgas und elektrische Energie vorsehen, stellen keine staatlichen Beihilfen iSd Art 92 EG-Vertrag (jetzt: Artikel 87 EG) dar, wenn sie allen Unternehmen im Inland unabhängig vom Gegenstand ihrer Tätigkeit gewährt werden. Wird eine derartige Vergütung jedoch nur für Unternehmen vorgesehen, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Güter besteht, handelt es sich um eine staatliche Beihilfe .

