Verwaltungsreformgesetz 2001, Ausschussbericht 14. 11. 2001, 885 d. BlgNR XXI. GP
Zentrale Punkte des Verwaltungsreformgesetzes 2001, mit dem zahlreiche Gesetze geändert werden sollen, sind u.a. die Umsetzung des „ One-Stop-Shop-Prinzips “ (alle für ein Vorhaben erforderlichen behördlichen Genehmigungen sollen in einem gemeinsamen Verfahren behandelt und in einem Bescheid zusammengefasst werden), der Ausbau der Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörde als primär zuständige Verwaltungsbehörde und die Zuständigkeit der Unabhängigen Verwaltungssenate für Berufungen gegen erstinstanzliche Bescheide in zahlreichen der mittelbaren Bundesverwaltung zuzuordnenden Angelegenheiten. Durch Änderung des AVG und des Zustellgesetzes soll ab 1. 1. 2002 die Zustellung elektronischer Akten erleichtert und die Möglichkeit einer elektronischen Hinterlegung von Schriftstücken geschaffen werden.

