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Dienstgeberbeitrag für Gesellschafter-Geschäftsführer

StInfo 2001/189 Heft 19 v. 23.10.2001

Zu Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer (EStG 1988): EStG § 22 Z 2, FLAG § 41 Abs 2 EStG Bd. II A, Rspr. zu § 22, VwGH 18. 7. 2001, 2001/13/0072 (vormals 2000/13/0074)

Da für steuerliche Zwecke zwischen der Stellung als Geschäftsführer und jener als Gesellschafter unterschieden werden muss, kommen als „ Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art “ iSd § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG nicht solche Zuwendungen der Gesellschaft an ihren wesentlich beteiligten Geschäftsführer in Betracht, die ihre Wurzel nicht in seiner (Geschäftsführungs-)Tätigkeit, sondern in seiner Gesellschafterstellung haben, weshalb Ausschüttungen aller Art nicht zur Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag zählen (vgl. VwGH 27. 7. 1999, 99/14/0136, ARD 5076/26/99 ).

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