Zu Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer (EStG 1988): EStG § 14 Abs 12, § 124b Z 33 lit a EStG Bd. I A, BMF 22. 8. 2001
Rz 3440 EStR 2000 sieht - ebenso wie der frühere Jubiläumsgeldrückstellungserlass BMF 27. 10. 1999, 14 0602/6-IV/14/99, ARD 5073/31/99 - aus Vereinfachungsgründen die Möglichkeit vor, den zum Ende des Wirtschaftsjahres 1999 (1998/1999) bestehenden so genannten „ steuerunwirksamen Sockelbetrag “ auf 15 Jahre verteilt abzuschreiben. Dieser Sockelbetrag errechnet sich aus der nach steuerrechtlichen Gesichtspunkten ermittelten Summe der Rückstellungsstände zum Ende dieses Wirtschaftsjahres abzüglich der für dieses Jahr vorgenommenen Dotierung sowie abzüglich eines allfälligen fortgeschriebenen (und somit steuerrechtlich bereits als Betriebsausgabe wirksam gewesenen) Rückstellungsstandes zum Ende des Wirtschaftsjahres 1993 (vgl. Rz 3439 EStR 2000) .

