VwGH 25. 1. 2001, 2000/15/0183
Wird die Familienbeihilfe vom Finanzamt ausbezahlt, steht dies einer Rückzahlung eines Übergenusses an Familienbeihilfe auch dann nicht entgegen, wenn der Übergenuss ausschließlich auf einer Fehlleistung des Finanzamtes beruht.