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Grunderwerbsteuer bei Betriebsübernahme durch Kommanditisten

StInfo 2001/091 Heft 10 v. 22.5.2001

Zu Arnold/Arnold, Kommentar zum Grunderwerbsteuergesetz 1987: GrEStG § 1 Abs 1 Z 2 GrEStG Bd. I

VwGH 21. 12. 2000, 2000/16/0563

Übernimmt ein Kommandistist einer KEG mit Grundbesitz zufolge Ausscheidens des Komplementärs den Betrieb der bisherigen KEG gemäß § 142 HGB , ist für den Übernahmevorgang der Liegenschaft Grunderwerbsteuer zu entrichten.

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