Insgesamt sollen v. a. dem Gebot der Verwaltungsökonomie (Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit) entsprechende Maßnahmen gesetzt werden (z.B. Zuständigkeitsänderung für Delegierungen, wenn sowohl die Partei als auch beide Abgabenbehörden erster Instanz dem Zuständigkeitsübergang zustimmen, Wegfall von Bescheiden über die Zulassung der Führung von Büchern und Aufzeichnungen im Ausland).