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Budgetbegleitgesetz 2001 (RV vom 17. 10. 2000) - Auszug

StInfo 2000/006 Heft 1 v. 1.10.2000

Zu Twaroch/Wittmann/Frühwald, Kommentar zum Bewertungsgesetz: BewG - Gesetzesänderungen BewG Bd. I

§ 20b BewG, § 20a GrStG (eingefügt): Mittels gesetzlicher Fiktion wird bestimmt, dass die nach derzeitiger Rechtslage „hauptfestgestellten“ Einheitswerte (einschließlich nachfestgestellter und fortgeschriebener Einheitswerte) als zum 1. Jänner 2001 neuerlich "hauptfestgestellt" gelten. Es wird damit tatsächlich keine Hauptfeststellung durchgeführt. Auf dem Gebiet der Grundsteuer wird eine analoge Maßnahme gesetzt.

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