§ 587 Abs 3 und Abs 5 ZPO
Die Äußerung des Antragsgegners in einem Verfahren auf Schiedsrichterbestellung ist nach TP 3A.I.3.b RATG zu honorieren.
7.4.2026, 18 ONc 1/26f (RS0143690)
§ 587 Abs 3 und Abs 5 ZPO
Die Äußerung des Antragsgegners in einem Verfahren auf Schiedsrichterbestellung ist nach TP 3A.I.3.b RATG zu honorieren.
7.4.2026, 18 ONc 1/26f (RS0143690)
