Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz
Am 12.6.2026 trat, nach langjährigen Verhandlungen und Vorbereitungsarbeiten, die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Kraft, die mit weitreichenden Neuerungen für das BVwG verbunden ist. Das Asylrecht wird nunmehr in erster Linie durch Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union geregelt (insbesondere Statusverordnung, Verfahrensverordnung, Asyl- und Migrationsmanagementverordnung, Screening-Verordnung, Aufnahmerichtlinie). Lediglich dort, wo diese europäischen Vorschriften einen Gestaltungsspielraum durch die Mitgliedstaaten vorsehen, sind zusätzlich nationale Bestimmungen anwendbar. In diesem Zusammenhang ist auch eine umfassende Novellierung unter anderem des AsylG 2005, des BFA-VG sowie des FPG mit 12.6.2026 in Kraft getreten (BGBl I 2026/39).

