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Gerechtigkeit

RezensionenJanko FerkRZ 2026, 191 Heft 7 und 8 v. 15.8.2026

Hrsg von Bernhard Schlink. 2. Auflage. Diogenes Verlag, Zürich (2026), Leinen mit Schutzumschlag, 208 Seiten, EUR 25,70. ISBN: 978-3-257-07372-0.

Die Richter haben Lebenssachverhalte in all ihrer polychromen Vielfalt und multiplen Verschiedenheit unter abstrakt-generelle Normen zu subsumieren. Der Richter ist damit nicht nur Rechtsanwender, er verschafft dem Recht im konkreten Fall die letzte Autorität. Eine conditio sine qua non ist dabei die Auslegung der Gesetze, wobei man für die Bundesrepublik Deutschland uneingeschränkt konstatieren kann, dass das angestrebte Ziel auch die Gerechtigkeit ist, zumal der geltende deutsche Richtereid bestimmt, dass der Richter "… nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen" habe. Eine gleich lautende Bestimmung ist dem österreichischen Gesetz nicht zu entnehmen. Bei den Pflichten des Richters liegt die Betonung auf der "unverbrüchlichen Beachtung der österreichischen Rechtsordnung".

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