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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ130 (RZ 2026, 178)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2026, 178 Heft 7 und 8 v. 15.8.2026

§ 587 Abs 3, Abs 5 und Abs 7 ZPO

Beantragt in einem Verfahren auf Schiedsrichterbestellung der Antragsgegner die Ab- oder Zurückweisung des Antrags und benennt bloß hilfsweise einen Schiedsrichter, so ist eine nachträgliche Benennung iSd § 587 Abs 7 ZPO zu verneinen. Der Oberste Gerichtshof hat auch in diesem Fall nach eigenem Ermessen Schiedsrichter zu bestellen.

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