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Zivilsachen §§ 144 Abs 1, 181 Abs 2 ABGB (RZ 2026/18)

EntscheidungenZivilsachenRZ 2026/18RZ 2026, 149 Heft 6 v. 15.6.2026

§§ 144 Abs 1, 181 Abs 2 ABGB:

Als Elternteil im Sinn des § 181 Abs 2 ABGB ist neben der Mutter nur der rechtliche Vater im Sinn des § 144 Abs 1 ABGB anzusehen, nicht aber auch der biologische Vater, der nicht zugleich auch der rechtliche Vater ist. Dem (angeblichen) biologischen Vater kommt – anders als im Kontaktrechtsverfahren - im Obsorgeverfahren des minderjährigen Kindes keine Antragslegitimation als Elternteil

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