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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ83 (RZ 2026, 79)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2026, 79 Heft 4 v. 15.4.2026

§ 302 StGB

Die Tätigkeit eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses ist – als Teil der politischen Kontrolle – der Gesetzgebung zuzuordnen und mündet nicht in einen Hoheitsakt.

Beisatz: Die Vorlage von Akten und Unterlagen, wie auch die vorangehende Entscheidung über deren Klassifizierung und Umfang, dient der Unterstützung des Untersuchungsausschusses und stellt damit selbst ebenso wenig einen Akt der Hoheitsverwaltung dar. (T1)

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