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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ70 (RZ 2026, 78)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2026, 78 Heft 4 v. 15.4.2026

Art 1 und Art 75 EuErbVO

Die EuErbVO hat mit Wirkung vom 17.8.2015 die von ihrem Anwendungsbereich erfassten innerstaatlichen Vorschriften verdrängt und ist auch im Verhältnis zu Drittstaaten anzuwenden.

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