Art 15 Abs 1 DSGVO
Die betroffene Person hat das Recht, Auskunft über alle personenbezogenen Daten und die zugehörigen Informationen zu fordern, solange nicht ein in der DSGVO vorgesehener Ausschlussgrund vorliegt.
Art 15 Abs 1 DSGVO
Die betroffene Person hat das Recht, Auskunft über alle personenbezogenen Daten und die zugehörigen Informationen zu fordern, solange nicht ein in der DSGVO vorgesehener Ausschlussgrund vorliegt.
